EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten si

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